Fotografie
Der Begriff der Fotografie beschreibt grundsätzlich einen chemischen Vorgang, durch welchen mittels verschiedener Materialien und Apparaten eine momenthafte Aufnahme entsteht. Dabei spielt das Licht, welches sich in den Film brennt, eine entscheidende Rolle für das entstehende Endprodukt. Das so genannte Lichtbild kann, nachdem es einmal beleuchtet ist, nicht mehr verändert werden, es sei denn mit Hilfe neuer, digitaler Fotobearbeitungspro-gramme. Der später aus der Fotografie entwickelte Film ist im Prinzip nichts anderes, als das schnelle Hintereinanderschalten vieler Einzelbilder. Diese Funktion beherrschen heute auch viele der digitalen Fotoapparaten und Handys. Bei der analogen Fotografietechnik mussten die geschossenen Fotografien noch mittels eines aufwendigen Verfahrens vom Negativ auf das letztendliche Endprodukt, den Abzug, gebannt werden. Dies hat sich mit der Einführung der digitalen Bildtechnik markant vereinfacht und verbilligt. Doch im Gegenzug wurden früher nur sehr aufwendig zu gestaltende Retuschen mittels Computer sehr viel einfacher und gründlicher zu bewerkstelligen.
Fotograf als Beruf
Um als anerkannter Fotograf zu gelten, bieten sich für den Interessierten verschiedene Wege an. Teilweise existieren verschiedene Berufslehrbilder, welche die Fotografie im Sinne eines Handwerks verstehen und diesen wie eine normale, praktische Berufslehre mit Abschlussprüfung an den entsprechenden Berufsfachschulen führen. Diese kann in der Folge auch an weiterführenden Instituten wie Fachhochschulen oder in Form einer Meisterprüfung vertieft und spezialisiert werden. Einen grundsätzlich etwas anderen Weg geht das Fachstudium der Fotografie an einer Hochschule wie Kunstakademie bzw. Kunsthochschule. Nur in den seltenen Fällen gelingt es einem absoluten Autodidakten beispielsweise auch über den Umweg als Assistent eines Fotografen sich die nötigen Fähigkeiten, Wissen und den Ruf zu erarbeiten, um in das Gewerbe des Fotografen einzusteigen. Generell steht die Ausübung als Fotograf jedem Mann und jeder Frau offen, doch nur solche mit einem staatlich anerkannten Leistungsnachweis dürfen sich tatsächlich Fotograf bzw. Fotografin nennen.